Wer Flugzeuge regelmäßig als Verkehrsmittel nutzt und so oft die Dienstleistungen von Airlines in Anspruch nimmt, kennt die aktuelle Problematik um immer wieder auftretende Verspätungen. Ähnlich wie bei der Bahn sind diese mit daraus entstehenden Problemen verbunden. Immerhin geht es nicht selten um wichtige Termine oder um Anschlussflüge in anderen Ländern. In den letzten Jahren hat die EU daher die Richtlinien für die Fluggastrechte verstärkt. Bei einem jüngsten Urteil wurde entschieden, dass auch Vogelschlag (also eine Beeinflussung der Triebwerke durch Vögel) kein Grund für eine Entschädigung sein muss. Die Fluggesellschaft kann einfach nichts dafür, wenn die Tiere in die Turbinen fliegen. Zum Glück ist nichts weiter passiert, aber die Reparatur hat sich über mehrere Stunden hingezogen, sodass eine Ersatzmaschine herbeigeholt werden musste. Der Fluggast sah es nicht ein, solange am Flughafen festzusitzen und verlangte eine Entschädigung, die er in diesem Fall nicht zugesprochen bekommen hat. Mehr Infos dazu hier. Unter anderen Umständen, wäre das Urteil vielleicht anders gefallen. Man benötigt Experten, die das genau einschätzen können.
Die Rechte als Passagier bei auftretenden Problemen
Wenn es Probleme mit einem Flug gibt, was in der Regel Verspätungen sind, muss man erst einmal Geduld beweisen. Die Gerichte haben schon oft entschieden, dass eine normale Verspätung durchaus bei diesem Transportmittel einkalkuliert werden muss.Für Verspätungen unter zwei Stunden werden Erstattung höchstens aus Kulanz der Airline geleistet. In allen Fällen kommt es dabei auf die Dauer der Verspätung und die Flugentfernung an. Bei zwei Stunden in einem Radius von 1.500 Kilometern beziehungsweise bei drei Stunden innerhalb der EU oder vier Stunden bei Fernflügen beginnt das Recht auf Entschädigung. Diese gestalten sich unterschiedlich und können von Erfrischungen und Mahlzeiten bis hin zu gestellten Unterkünften und Transfer reichen. Die Entscheidung dazu bezieht alle Punkte ein, die von der Airline selbst verursacht worden sind. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung ist es Passagieren erlaubt die Reise abzubrechen. Sie haben dabei auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung seitens der Airline, wie wir schon in einem früheren Artikel berichtet haben.Höhere Gewalt und wie man mit den Rechten umgehen kann
All diese Punkte gelten aber nicht, wenn die Airline von höherer Gewalt betroffen ist. Wenn das Wetter nicht mitspielt und beispielsweise Stürme oder erhöhter Schneefall drohen, Streiks von Angestellten durchgeführt werden oder sogar ein Vulkanausbruch in der Nähe zu verzeichnen ist, muss die Airline keinem Schadensersatz nachkommen. Höhere Gewalt lautet hier das Stichwort, denn derartige Vorfälle liegen nicht in der Schuld der Airline. Trotzdem sollte man seine Fluggastrechte kennen, damit im Zweifel eine passende Entschädigung für die häufigsten Formen der Verspätung gefunden werden kann. Falls Sie sich nicht damit beschäftigen möchten und lieber einen Dienstleister beauftragen möchten, so stehen Ihnen mit Refund.me und noch weiteren Anbietern Partner zur Seite, die Ihre Rechte vor Gericht vertreten. Im Erfolgsfall zahlen Sie eine kleine Provision an diese Unternehmen und haben ansonsten keine Kosten und kaum Mühen.Foto: hideyourarms/bigguybigcity auf flickr.com