TUIfly Flugverspätung: Entschädigung erhalten ?!

In meinem Interview mit Rechtsanwalt Matthias Möller von Flug-Verspaetet.de kläre ich drängende Fragen von TUIfly und AirBerlin Kunden, die am vorletzten Wochenende Flugverspätungen bzw. Flugausfälle zu beklagen hatten. Die Airlines berufen sich auf "Höhere Gewalt", aber die Flugpassagiere möchten gerne eine Ausgleichszahlung erhalten. Im Gespräch klären wir die dringendsten Fragen.

Auf insgesamt 10.000 betroffene Passagiere schätzen diverse Medien die Zahl der Flugpassagiere, die von den Flugausfällen rund um AirBerlin und TUIfly im Oktober 2016 betroffen waren. Was war passiert? Nach den Fusionsgesprächen der beiden Airlines meldeten sich zahlreiche Crew-Mitglieder und Angestellte von TUIfly und Air Berlin krank. Die Zahl der arbeitsunfähigen Mitarbeiter war so hoch, dass der Flugbetrieb eingeschränkt und an einem Tag bei TUIfly fast gänzlich eingestellt wurde.

Der Ärger bei den Passagieren war dementsprechend groß. Keiner konnte verstehen, dass so kurzfristig genau zu Beginn der Herbstferien (z.B. in NRW) die Fluge stark verspätet oder gar storniert wurden. Fluggäste wollten unbedingt in den Urlaub und gerieten natürlich in ganz leichte Panik, weil Ersatzflüge schwer zu bekommen oder unmöglich waren. Außerdem stellt sich die Frage, wie es mit einer Entschädigung aussieht. Diese ist für viele gestrandete Urlauber wichtig, weil in den Ferien die Umbuchung sehr viel Geld kostet und man das damit etwas lindern kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass alles nur Zufall war und die Mitarbeiter der große Flugunternehmen alle gleichzeitig tatsächlich krank war, ist im Nachhinein betrachtet sehr gering. Man nimmt ein sogenanntes Sick-Out an. Das gab es schon in anderen Ländern, dass Belegschaften sich intern absprachen und gleichzeitig "krank feierten". Eine normale Arbeitsniederlegung ist bei laufende Tarifverträgen aufgrund der in Deutschland vereinbarten Friedenspflicht gesetzlich verboten. Man nimmt nun an, dass die Angestellten in diesem Fall versucht haben dieses Verbot zu umgehen um trotzdem Druck auf ihren Arbeitgeber auszuüben. Ein Hintergedanke wird sein, dass man befürchtet dass neue Arbeitsverträge und gleichzeitig schlechtere Bedingungen drohen.

Nun streiten sich die Parteien (Fluggesellschaften einerseits und Passagiere auf der anderen Seite) ob neben der Erstattung der Ticketpreise (bei Nicht-Wahrnehmung) auch eine Entschädigung selbstverständlich ist. 

Ich habe mich dazu mit Matthias Möller von Flug-Verspätet (http://www.flug-verspaetet.de) unterhalten. Wir haben zahlreiche Fragen der Kunden, die ich bei Facebook gesehen habe, aufgegriffen und verständliche Antworten gefunden. Selbst wenn Sie nun von dem aktuellen Fall nicht betroffen sind, geben die Tipps vom Rechtsanwalt auch Ihnen einen Einblick, wie sich die Airlines in solchen Fällen verhalten und was Sie bei ähnlich gelagerten Situationen beachten sollten.

Wichtig ist immer die Frage: Handelt es sich bei dem Grund für die Flugverspätung oder Annullierung um einen außergewöhnlichen Umstand (höhere Gewalt) oder ist es ein normaler Vorfall im Betriebsablauf. Matthias Möller erläutert sehr verständlich, wie seine Sicht der Dinge ist.

Fest steht: Ein Regress-Anspruch ist beileibe nicht leicht durchzusetzen. Selbst wenn man Recht hat, heißt das noch lange nicht, dass man auch Recht bekommt. Es macht Sinn, sich eine Dienstleister zu nehmen (der zwar eine Gebühr verlangt, diese aber nur im Erfolgsfall als Anteil von der Entschädigung einbehält), der den Papierkram und die andere Kommunikation mit der Fluggesellschaft abnimmt.

Hier geht es zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich das Interview anzusehen und zu hören.

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